Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Eleazar Novum
GmbH
I. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Einwendung, es sei denn, sie werden
vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt.
II. Vertragsabschluss und - Partner
Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt ein Hotelaufnahmevertrag zustande. dem
Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er
dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen
aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten
vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten
Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast
weiterzuleiten.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen
als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Hotels.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereit zu halten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet
der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der
vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechneten Preis, so kann dieses den
vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen
der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der
Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Das
Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche
Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden
gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften,
an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 5,-
EUR erheben. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine
können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Gastes
Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der
schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem
Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch
nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf
Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch Festhalten am Vertrag
nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht
zusteht.
Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag
schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne
Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des
Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich
gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Gastes gemäß vorstehend
IV. Abs. 1 Satz 3 vorliegt.
Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkreten berechneten Entschädigung
eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 80% des
vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% des
vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Halbpension sowie 60% des
vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Vollpensionsarrangements. Dem Gast
steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden oder der dem Hotel entstandene
Schaden niedriger als die geforderte E ntschädigungspauschale ist.
Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung
maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende
Leistung oder Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen,
was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.
V. Rücktritt des Hotels
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist
schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach dem vertraglich gebuchten
Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt
nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür
gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
1. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen;
2. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der
Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
3. das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass sie die Inanspruchnahme der
Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in
der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich
des Hotels zuzurechnen ist;
4. ein Verstoß gegen das Verbot zur Unter- und Weitervermietung gemäß vorstehend I. Abs.
3 vorliegt.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
VI. Zimmerübergabe und -rückgabe
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11 Uhr geräumt zur
Verfügung zustellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden
hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung
stellen, ab 18 Uhr 100% des vollen gültigen Logiepreises. Dem Gast steht es frei, dem Hotel
nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
VII. Haftung des Hotels
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei
Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit.
Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf
die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den
Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind, in diesen Fällen ist die Haftung auf
den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das
Hotel empfiehlt, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Geld, Wertpapiere und
Kostbarkeiten im Hotelsafe aufzubewahren. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der
Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem
Hotel Anzeige macht.
Soweit dem Gast ein Stellplatz in einer Hotelgarage oder einem Hotelparkplatz, auch gegen
Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigung auf diese Weise abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge oder deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. In diesem Fall muss der Schaden unverzüglich, spätestens jedoch beim
Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und
Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die
Zustellung, Aufbewahrung - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind
ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist
und der Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorgezeichneten Sachen dem lokalen
Fundbüro zu übergeben.
VIII. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
Ausschließlicher Gerichtsstand -auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im
kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen
des ß 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als
Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten Einzelbestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.